Möglichkeiten der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Unter besonderer Berücksichtigung der Einschaltung von Rentnergesellschaften
Auslagerungsmöglichkeiten
Übersicht
Rechtliche Enthaftung
mittels einer Rentnergesellschaft-Einrichtung
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Die Unternehmensspaltung als Umwandlungsmöglichkeit ermöglicht eine vollständige Enthaftung von Pensionslasten durch:
- Übertragung von Versorgungslasten ausgeschiedener Anwärter u. Versorgungsempfänger an einen Dritten (z.B. Rentnergesellschaft)
- Dabei werden im Rahmen einer Abspaltung (§123 Abs. 2 UmwG) Teile des Unternehmens auf mindestens eine Gesellschaft übertragen
- Das abgebende Unternehmen bleibt erhalten
- Als Gegenleistung für das übertragene Vermögen erhalten bei beiden Varianten die Anteilseigner Anteile an dem übernehmenden Unternehmen
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Die Unternehmensspaltung als Umwandlungsmöglichkeit ermöglicht eine vollständige Enthaftung von Pensionslasten durch:
- Veräußerung der Gesellschaft an einen fremden Dritten (Share Deal)
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Die Unternehmensspaltung als Umwandlungsmöglichkeit ermöglicht eine vollständige Enthaftung von Pensionslasten durch:
- Die Gesellschaft unterliegt nicht der BAFIN, da sie lediglich die Rechtsstellung des Arbeitgebers übernimmt und ausschließlich eigene Versorgungsverpflichtungen abwickelt
Rentnergesellschaft
Möglichkeiten
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Modell A:
- Originäre Rentnergesellschaft: Die Pensionsverpflichtungen werden durch eine Abspaltung auf die Rentnergesellschaft ausgegliedert
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Modell B:
- Abgeleitete Rentnergesellschaft: Die Rentnergesellschaft entsteht durch den Übergang der sonstigen operativen Geschäftsbereiche – im Ergebnis verbleiben lediglich Deckungsvermögen und Verpflichtungen.
- Durch Veräußerung erfolgt die vollständige Enthaftung des abgebenden Konzerns und der Entfall der Versorgungsverpflichtung
Rentnergesellschaft
Rechtliche Aspekte
- Die Verpflichtungen werden kollektiv auf Basis des Umwandlungsgesetzes auf die Rentnergesellschaft abgespalten.
- Nach Vollzug der Abspaltung und Eintragung durch das Registergericht ist die Pensionsverpflichtung rechtlich befreiend auf die Rentnergesellschaft übergegangen.
- Für die Dauer von 10 Jahren bleibt die abgebende Gesellschaft für die in dieser Zeit fälligen Verpflichtungen haftbar.
- Die Rentnergesellschaft stellt im Innenverhältnis die abgebende Gesellschaft von jeglicher Haftung frei und erhält entsprechendes Planvermögen – Hieraus ergeben sich keine Rückstellungen für das Eventualrisiko.
Rentnergesellschaft
Ausstattung
- Das BAG hat die Form der Risikoübertragung durch einen kollektiven umwandlungsrechtlichen Vorgang sowie die Geeignetheit einer Rentnergesellschaft bestätigt (BAG Urteil 3 AZR 358/06 aus 03/2008)
- Darüber hinaus hat das BAG festgestellt, dass weder die ausgeschiedenen Anwärter noch die Versorgungsempfänger oder PSV bzw. Betriebsrat eine Freigabe der Maßnahme erteilen müssen
- Die Ausstattung der Gesellschaft gem. o.a. Urteil:
- Bei Bewertung der Versorgungsverbindlichkeiten sind die Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft zugrunde zu legen
- Rechnungszins gem. handelsrechtlicher Bewertung oder externem Funding
- Die Anpassungen gem. §16 BetrAVG sind bei der Finanzierung zu berücksichtigen
- Bei Eintragung in das Handelsregister muss die Finanzierung langfristig gesichert sein
Rentnergesellschaft inkl. externer Träger
Praktische Umsetzung
Steuerliche Behandlung
der Spaltung
- Die Übertragung von Wirtschaftsgütern von einem Rechtsträger auf einen anderen im Rahmen eines Tausches stellt nach §6 Abs. 6 S.1 EStG einen Realisationstatbestand dar
- Grundregel: Für die übernehmende Gesellschaft ist die Spaltung neutral
- Bei Übertragung von entsprechendem Vermögen auf den übernehmenden Träger ist der Aufwand oberhalb der aufzulösenden Rückstellung auf 15 Jahre zu verteilen
Partnergesellschaft inkl. externer Träger
Beispiel Praktische Umsetzung
buschkotte+rettig pensionsmanagement gmbh
Schulte-Mönting-Str. 9
33378 Rheda-Wiedenbrück
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